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Professionalisierung - Walter Kacirek

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Professionalisierung

Bei der Übersiedlung nach Langenzersdorf, verkleinerte sich der Garten erheblich (von ca. 2500m2 auf ca. 600m2) und damit auch die Möglichkeit eigenes Obst  zu verarbeiten.

Im Jahr 2021 eröffnete ich den online-shop, in dem ich auch erstmals Einkommen mit dem Schnaps erzielte. Der shop ist noch nicht gut beworben, das Einkommen erziehlte vor allem durch Mundpropaganda. Damit begann die Suche nach geeigneten Flächen für den Obstanbau.


Die Suche nach landwirtschaftlichen Flächen war gar nicht so einfach. Makler sind hier wenig Hilfreich, in den Bezirkszeitungen findet sich nur hin und wieder etwas.

Problematisch ist natürlich die Größe - ich brauche ja keinen 6 ha Acker.

Interessant erwiesen sich Liegenschaften die gerichtlich versteigert werden, die finden sich auf der Edikte Seite der Justiz.





Ins Auge stach ein Grundstück, dass aus einem Weingarten und einer Obstwiese bestand. Das Gutachten beschreibt das Grundstück so:

Lage und Beschreibung der Liegenschaft

Die Liegenschaft umfasst laut Grundbuch einen Weingarten mit einer Fläche von 1483m2.

Zur Lage des Grundstückes sei auf das Orthofoto und den Auszug aus dem Flächenwidmungsplan zu Grundstück 1361 verwiesen (Flächenwidmung Grünland – Landund Forstwirtschaft, siehe oben), der Boden entspricht der Bodenbeschreibung von Grundstück 1361, Bodenklimazahl 43,8.
Weinbauriede Köhlberg (Vom Sand) in der Flur Ziersdorf; leichte Hanglage in Richtung Osten; fünf Reihen Rebstöcke (etwa die Hälfte der Fläche) mit Ausständen und Pflegerückständen, Sorte laut letzter Eintragung im Weinbaukataster Müller Thurgau, eingetragenes Setzdatum fehlerhaft, daher auch eingetragene Sorte fraglich; eine Obstbaumreihe mit Pflegerückständen und Wildschäden, lückenhafte Einzäunung mit Wildzaun und Betonstehern.
Die Obstwiese

Der Weingarten

Künftige Bewirtschaftung
Die Obstbaumwiese
Die Obstbaumwiese ist in schlechtem Zustand. Einige Bäume sind eindeutig tot. Andere können vermutlich gerettet werden erfordern aber einen Verjüngungsschnitt, der sich über mindestens 3 Jahre zieht. Ob die wild aufgegangenen Nussbäume geeignete Früchte tragen wird sich erst in ein paar Monaten zeigen. Frische Anpflanzungen sind jedefalls sinnvoll und notwendig. Da sich das Grundverkehrsverfahren sicher etwas zieht, geht sich das jetzt im Frühjahr nicht mehr aus - also Herbst und nächstes Frühjahr.
Der Weingarten
Der Weingarten ist ebenfalls schlecht beeinander. In Welchen Zustand die Weinstöcke sind wird sich in den nächsten Wochen beim Austrieb zeigen. Einige Stöcke müssen aber jedenfalls nachgepflanzt werden.

Der derzeitige Stand 12.4.22 ist, dass ich das Grundstück ersteigern konnte.
Allerdings ist die Grundverkehrskommision notwendig, daher ist der Zuschlag nur gültig wenn kein Einspruch durch einen Landwirt erfolgt, oder ich selbst auch Landwirt bin. Nun muss ich schneller als erwartet die Genehmigungen vorantreiben damit ich als Landwirt im Sinne des "NÖ Grundverkehrsgesetz 2007" gelte.

Die Geschichte wird fortgesetzt.


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